Die Blutfahne
Das Bild zeigt einen Auszug aus dem Leichenzug.
Die Blutgerichtsbarkeit stand ursprünglich nur dem König zu. Deren Zeichen war das Blutbanner oder die Blutfahne. Einst königliche Rechte, wurden im Laufe der Zeit immer mehr dieser Rechte vom König bzw. Kaiser auf die Reichsfürsten übertragen. Auch Reichsstädte konnten Nutznießer solchermaßen übertragener Rechte werden.
Die Blutgerichtsbarkeit ist die Gerichtsbarkeit über Leben und Tod, für Straftaten wie Mord, Kindesmord, Raub, Diebstahl, Hexerei, Zauberei, Vergewaltigung zuständig, die mit Todesstrafe (Enthaupten, Ertränken, Feuertod, Rädern, Hängen) oder Verstümmelungen (Abschneiden von Körperteilen, Zunge, Ohren, Brandmarken, Blenden, Auspeitschen) geahndet werden konnten. Nicht darunter fallen all die Vergehen, die nur mit Geldstrafen, Haftstrafen, Ehrenstrafen oder Verbannung geahndet wurden - also alle unblutigen Strafen, das war etwas für die sog. niedere Gerichtsbarkeit. Vom Landesherrn wurde die Blutgerichtsbarkeit wieder weiter vergeben an ausgewählte Gerichtsorte und Gerichtsherren.
Der Text wurde auszugsweise der Webseite: www.dr-bernhard-peter.de/ entnommen